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Aus der ZeitschriftAsyl 1/2019 | S. 38–42Es folgt Seite №38

Anwesenheitspflicht in Kollektivunterkünften ist unzulässig

Zur Asylsozialhilfe-, Nothilfe- und Gesundheitsweisung für Personen des Asylbereichs im Kanton Bern

djb-Autor*innenkollektiv *

I. Ausgangslage

Die Modalitäten für die Ausrichtung der Nothilfe an weggewiesene Asylsuchende wurden in letzter Zeit in einigen Kantonen verschärft. Im Kanton Zürich wurde das Nothilferegime zuletzt per Februar 2017 angepasst:1 Die Auszahlung der Nothilfe erfolgt seither fünfmal wöchentlich, vorausgesetzt die Bezüger*innen übernachten an diesen Tagen in der Nothilfeunterkunft und…

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