Anwesenheitspflicht in Kollektivunterkünften ist unzulässig
Zur Asylsozialhilfe-, Nothilfe- und Gesundheitsweisung für Personen des Asylbereichs im Kanton Bern
djb-Autor*innenkollektiv *
I. Ausgangslage
Die Modalitäten für die Ausrichtung der Nothilfe an weggewiesene Asylsuchende wurden in letzter Zeit in einigen Kantonen verschärft. Im Kanton Zürich wurde das Nothilferegime zuletzt per Februar 2017 angepasst:1 Die Auszahlung der Nothilfe erfolgt seither fünfmal wöchentlich, vorausgesetzt die Bezüger*innen übernachten an diesen Tagen in der Nothilfeunterkunft und…
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